So das Landgericht Ravensburg in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Urteil vom 25. August 2015). Der Verband sozialer Wettbewerb hatte gegen die entsprechende Bewerbung einer Brauerei eine einstweilige Verfügung beantragt, die nunmehr bestätigt wurde. Das Gericht sah hier in der entsprechenden Bewerbung eine gesundheitsbezogene Angabe, da die sprechende europäische Rechtsgrundlage Werbung für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Promille, wie das vorliegende Bier verbiete, mit der dem Verbraucher und letztendlich Käufer eine Verbesserung des Gesundheitszustandes suggeriert werde. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit das Begleitunternehmen ein Berufungsverfahren anstrebt.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Frankfurt a.M.: Vertrag zur Implementierung eines auf Standardsoftware basierenden ERP-Systems ist meistens ein Vertrag mit Elementen aus dem Dienst- und Werkvertragsrecht
- OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
- BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich
- LG Coburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn keine datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden sollen, sondern bereicherungsrechtliche Ansprüche