So das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19. November 2015, Az.: 6 AZR 844/14) in einer Entscheidung. Nach Ansicht der Richter kann hier nichts anderes geltend als für den Fall, bei dem vor der Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG München: Selbst wenn Landgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren einer Fristverlängerung um einen Tag zustimmt, kann das Berufungsgericht den Wegfall der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 UWG in Wettbewerbsstreitsache annehmen
- OLG Hamburg: Dringlichkeitsvermutung bei Kennzeichenrechtsstreit nach § 140 III MarkenG widerlegt, wenn zwischen Kenntniserlangung der behaupteten Rechtsverletzung und Stellung eines Antrages auf einstweilige Verfügung mehr als 8 Wochen vergehen
- OLG Nürnberg: Kündigungsbutton für Kündigung eines Abo-Ticktes im ÖPNV, der nur in einem geschützten Kundenbereich verfügbar ist, verstößt gegen § 312k BGB
- AG München: kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigter Fotonutzung auf Internetseite, deren Darstellungen ausschließlich in spanischer Sprache gehalten sind
- EuGH: DSGVO steht nationalen Ansprüchen, in Deutschland dem UWG, nicht entgegen, dass auch Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO mittels des Wettbewerbsrechts geltend machen können