So das Finanzgericht Münster in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16. September 2015, Az.: 7 K 781/14 AO). Aufgrund ausstehender Steuern hatte eine Finanzamt in das bestehende Rechtsverhältnis eines Onlineshopbetreibers mit der DENIC eG eingegriffen und dortige Ansprüche gegen den Domaininhaber gepfändet. Dies nach Ansicht der Richter des Finanzgerichts zu Recht, da es sich um pfändbare Vermögensansprüche des Domaininhabers handle und auch das Argument, dass vermehrt solche Pfändungen auftreten können, dieser nicht entgegenstehen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wegen der grundlegenden Bedeutung wurde zugelassen.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Frankfurt a.M.: Vertrag zur Implementierung eines auf Standardsoftware basierenden ERP-Systems ist meistens ein Vertrag mit Elementen aus dem Dienst- und Werkvertragsrecht
- OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
- BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich
- LG Coburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn keine datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden sollen, sondern bereicherungsrechtliche Ansprüche