so rechtfertigt dies nach Ansicht des Arbeitsgerichts Düsseldorf eine ausserordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Urteil vom 12. Juli 2016, Az.: 15 Ca 1769/16). Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein ausserdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Im Streitfall hat der klagende Arbeitnehmer im Jahre 2014 bereits im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt einen Totalschaden verursacht und war dafür arbeitsrechtlich abgemahnt worden.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LG München I: Auskunft nach § 21 II TDDDG durch Betreiber eines E-Mail-Dienstes möglich, da dieser Anbieter eines digitalen Dienstes im Sinne von § 21 II 1TDDDG ist
- BGH: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art 82 DSGVO wegen Verwendung von E-Mail-Adresse ohne Einwilligung für E-Mail-Werbung, wenn Schaden nicht hinreichend dargelegt und bewiesen wird
- OLG Koblenz: 100 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Kontrollverlust über Telefonnummer nach Scraping von personenbezogenen Daten aus Sozialem Netzwerk
- OLG Brandenburg: Mehr als 600 Bewertungen in mehr als 15 Jahren auf Internetauktionsplattform sowie Verkauf von Waren aus verschiedensten Produktgruppen = Verkäufer ist nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
- BGH: 500 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für unberechtigte Einmeldung von personenbezogen Daten durch Telekommunikationsdienstleistungsanbieter nach Vertragswideruf an Schufa angemessen