Gut drei Wochen nach dem 25.5.2018 ist etwas ruhiger im Bereich des Themas der Umsetzung der DSGVO geworden. Wie mit dem wichtigen Instrument des Auskunftsanspruchs von Beschäftigten oder Kunden umgegangen werden sollte, zeigt ein Kurzpapier der Datenschutzkonferenz. Für alle Unternehmen, die Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind, werden wichtige Informationen dargestellt, die intern für den Prozesse des richtigen Umgangs mit solchen Ansprüchen eine erste Hilfe geben können.

Quelle (Achtung: .pdf-Dok.):

https://www.lda.bayern.de/media/dsk_kpnr_6_auskunftsrecht.pdf