Das Landgericht Arnsberg (Urteil vom 2. August 2018, Az.: 8 O 20/18) hatte sich mit einer Abmahnung eines Wettbewerbsvereins zu beschäftigen. Abgemahnt worden war ein Unternehmer, der auf einer Internetverkaufsplattform Kinesio-Tapes unter der Angabe von Endpreisen und der Maße „5cm x 5m“ angeboten hatte, ohne einen Grundpreis in Metern anzugeben. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Fluggesellschaft, die online Entschädigungsansprüche von Kunden ermöglicht, und Internetportal, dass gleiche Dienstleistung anbietet
- BGH: Unzureichende Datenschutzinformation über Zwecke der Datenverarbeitung, deren Rechtsgrundlage und Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten ist zugleich auch ein Verstoß gegen § 5a I UWG, da wesentliche Informationen vorenthalten werden
- OLG Dresden: keine Verjährung des Auskunftsanspruchs nach Art 15. DSGVO, solange betroffene personenbezogene Daten beim Verantwortlichen noch gespeichert sind
- BAG: Verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch Arbeitgeber rechtfertigt keinen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen eines „schlechten Gefühls“
- OLG Düsseldorf: 100 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Kontrollverlust über personenbezogene Daten in Form einer Mobilfunknummer nach deren Scraping aus sozialem Netzwerk trotz zwischenzeitlichem Wechsel der betreffenden Mobilfunkrufnummer vor Urteilsverkündung