Um die Vorgaben der EU-Markenrechtsrichtlinie umzusetzen, wird es aller Voraussicht nach mit Wirkung zum Teil ab dem 14. Januar 2019 und zum Teil zu anderen Zeitpunkten zahlreiche Änderungen im Markenrecht geben. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch möchten wir auf wichtige Änderungen bereits jetzt hinweisen. So wird es, dann ab dem 14.Januar 2019, die Möglichkeit geben, bestimmten Formen als Marke einzureichen, die dann im elektronischen Register veröffentlicht werden können. Dies ist aktuell noch nicht möglich. Explizit benannt werden geräuschhafte Klangmarken, Multimediamarken oder Hologramme. Die Eintragung wird, wie bisher, aber nur möglich sein, wenn die bekannten Schutzhindernisse dem nicht entgegen stehen.
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Eine Markenanmeldung sollten aus verschiedenen Gesichtspunkten heraus durchdacht sein. Gerne bin ich dabei behilflich.
Mehr zu einer strategischen Umsetzung eines Markenschutzes unter www.ip-taktik.de