Um die Vorgaben der EU-Markenrechtsrichtlinie umzusetzen, wird es aller Voraussicht nach mit Wirkung zum Teil ab dem 14. Januar 2019 und zum Teil zu anderen Zeitpunkten zahlreiche Änderungen im Markenrecht geben. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch möchten wir auf wichtige Änderungen bereits jetzt hinweisen. Im Bereich des Lizenzrechtes wird es auch Änderungen geben, die wahrscheinlich am 14. Januar 2019 in Kraft treten. So können zukünftig Markenlizenzen auf Antrag in das Markenregister eingetragen werden und damit auch für Dritte mitgeteilt werden. Ferner wird gesetzlich geregelt, dass der  Lizenznehmer eine Markenverletzungsklage erheben kann, wenn er erfolglos den Markeninhaber unter Fristsetzung zur Klageerhebung aufgefordert hat. Zudem ist durch eine Änderung der Markenverordnung, die die Eintragung von Marken etc. im Detail regelt vorgesehen (§ 42 des Entwurfes), dass schriftlich gegenüber dem Markenregister angezeigt werden kann, dass eine Bereitschaft zur Veräußerung der Marke oder der Vergabe einer Lizenz besteht. Diese Erklärung ist aber unverbindlich und rechtlich nicht bindend.

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Eine Markenanmeldung sollten aus verschiedenen Gesichtspunkten heraus durchdacht sein. Gerne bin ich dabei behilflich.

Mehr zu einer strategischen Umsetzung eines Markenschutzes unter www.ip-taktik.de