Zugleich teilt die Behörde mit, welchen Informationen nach Ihrer Ansicht zwingend auf dem Schild enthalten sein müssen, um den Vorgaben der DSGVO zu genügen.

Schließlich werden noch Hinweise und Tipps für die korrekte Anwendung des Instrumentes der Videoüberwachung gegeben.

Quelle:

https://www.lda.bayern.de/de/videoueberwachung.html