So das Landgericht Düsseldorf in einer Entscheidung (Urteil vom 8. Juni 2018, Az.: 38 O 91/17). In dem Rechtsstreit eines Wettbewerbsvereins mit einem Unternehmen, das Einrichtungshäuser betreibt, war dessen Werbung in einer Werbebeilage streitig. So hatte das Unternehmen unter anderem mit folgender Angabe geworben: „Neueröffnung nach Umbau & Umgestaltung vieler Abteilungen“ Dies sah das Gericht als irreführend an und sah vor allem in der fehlenden Schließung der betroffenen Einrichtungshäuser das Problem.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG München: Selbst wenn Landgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren einer Fristverlängerung um einen Tag zustimmt, kann das Berufungsgericht den Wegfall der Dringlichkeitsvermutung nach § 12 UWG in Wettbewerbsstreitsache annehmen
- OLG Hamburg: Dringlichkeitsvermutung bei Kennzeichenrechtsstreit nach § 140 III MarkenG widerlegt, wenn zwischen Kenntniserlangung der behaupteten Rechtsverletzung und Stellung eines Antrages auf einstweilige Verfügung mehr als 8 Wochen vergehen
- OLG Nürnberg: Kündigungsbutton für Kündigung eines Abo-Ticktes im ÖPNV, der nur in einem geschützten Kundenbereich verfügbar ist, verstößt gegen § 312k BGB
- AG München: kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigter Fotonutzung auf Internetseite, deren Darstellungen ausschließlich in spanischer Sprache gehalten sind
- EuGH: DSGVO steht nationalen Ansprüchen, in Deutschland dem UWG, nicht entgegen, dass auch Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO mittels des Wettbewerbsrechts geltend machen können