Nach der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG, die binnen einer Fristv von zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden muss, wird den B2C-Verkauf von Waren in einigen Bereichen beeinflußen (z.B. längere Frist der Beweislastumkehr bei Sachmangel).
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