Am 25. April 2019 erfolgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Unternehmen müssen Maßnahmen treffen, um Informationen wirksam als Geschäftsgeheimnis zu schützen und bei Verletzungen auch Ansprüche durchsetzen zu können. So haben z.B. die Regelungen aus dem UWG (§§ 17-19 UWG) auch keine Geltung mehr.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.