Am 15. Mai 2019 hat die Bundesregierung den Entwurf beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren damit vorangetrieben.

Ob der Entwurf im heutigen Umfang so in die einzelnen Gesetze aufgenommen werden wird, bleibt abzuwarten.

Er beinhaltet z.B. die Beschränkung von Gegenstandswerten für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu Informationspflichten (z.B. Impressum und Widerrufsrecht auf 1.000 EUR, eine Eindämmung des sog. „fliegenden Gerichtsstandes“ und einen Ausschluss der Erstattung von Aufwendungen für Abmahnungen wegen der Verletzung von Informationspflichten (TMG, Widerrufsrecht) sowie Verstößen gegen die DSGVO.

Bei letzteren Verstößen soll bei der ersten Abmahnung auch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe nicht möglich sein

Ich werde an dieser Stelle über den weiteren Verlauf berichten.

Den Entwurf finden Sie hier (Achtung: .pdf-Dokument):

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Staerkung_faierer_Wettbewerb.pdf?__blob=publicationFile&v=1