Im Fall der Übernahme von einzelnen Wirtschaftsgütern eines Unternehmens stellt sich für den Erwerber immer die Frage, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen werden darf bzw. muss.
Dazu gibt es jetzt Unterstützung durch den Beschluss.
Quelle (Achtung:.pdf-Dokument)
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190524_dskb_asset_deal.pdf