Dabei ist immer die konkrete Werbegestaltung, im Streit eine Suchmaschinenwerbeanzeige, zu beachten. Diese kann eine Markenverletzung darstellen, wenn über die Anzeige und den Link auf eine Internetseite verlinkt wird, auf der Produkte beworben werden, die sowohl vom Markeninhaber als auch nicht vom Markeninhaber stammen. (BGH, Urteil vom 25. Juli 2019, Az.: I ZR 29/18 – Ortlieb II)

Quelle:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=97816&linked=pm&Blank=1