So das Oberlandesgericht Koblenz in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 3. Juli 2019, Az.: 9 U 1359/18). In dem Rechtsstreit war die Frage von Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) streitig, die durch das Internetangebot im Bereich des Glückspiels verursacht wurden. Auch der ehemalige Geschäftsführer des beklagten Unternehmens, einer ausländischen Gesellschaft, wurde verklagt und auf Unterlassung in Anspruch genommen. Auch nach Ausscheiden als Geschäftsführer, so die Richter in Anlehnung an bestehende Rechtsprechung, bestehe der Unterlassungsanspruch grundsätzlich fort.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
- BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich
- LG Coburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn keine datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden sollen, sondern bereicherungsrechtliche Ansprüche
- OLG Brandenburg: Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nicht nach § 312g II Nr.1 BGB wegen einer Personalisierung eines Produktes ausgeschlossen, wenn bei der Personalisierung durch den Kunden aus vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten der Produktzusammenstellung ausgewählt werden kann