Eine Gebühr darf ein Unternehmen dafür nicht verlangen. Dies gilt auch für Verträge und daraus erfolgende Zahlungen, die vor Änderung der rechtlichen Grundlagen am 13. Januar 2018 geschlossen So das Landgericht München I in einem nicht rechtskräftigen Urteil in einem Gerichtsverfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen einen Telekommunikationsdiensteanbieter.
Quelle:
https://www.vzbv.de/pressemitteilung/urteil-sepa-ueberweisungen-muessen-kostenfrei-sein