sollten zutreffend sein. Ist dies nicht der Fall, so kann es zu Abmahnungen kommen. So auch in einigen Fällen zum Angebot von Bambusbechern und deren Bewerbung, gegen die seitens des Verbraucherzentrale Bundesverband vorgegangen worden war.
Quelle:
https://www.vzbv.de/pressemitteilung/irrefuehrende-oeko-werbung-fuer-bambusbecher