In dem Beschluss vom 24. März wird der weitere Weg im Umgang mit Fanpages skizziert. Die Fanpage von öffentlichen Stellen werden zuerst ins Blickfeld genommen. Die Betreiber müssen die Datenschutzkonformität ggf. gegenüber der Aufsichtsbehörde darlegen. Das Dokument ist hinter dem folgenden Link abrufbar (Achtung:.pdf-Dokument)
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/DSK_Beschluss_Facebook_Fanpages.pdf