Mit einem solchen Vorwurf hatte sich das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 7. Februar 2023 (Az.: 6 U 55/22) zu beschäftigen In dem Rechtsstreit waren verschiedene Handlungen zu bewerten in einem Rechtsstreit zwischen einem Luftfahrunternehmen und einem Anbieter der Durchsetzung von Fluggastrechten. Letzterer hatte in einer Werbedarstellung mit Bewertung des Anbieters „Trustpilot“ geworben. Dies, so das Gericht, irreführend, da die Werbung im Zusammenhang mit einem konkreten beworbenen Leistungsangebot stand und nicht mit dem beklagten Unternehmen, dass eigentlich über den Anbieter bewertet werden würde.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Unzureichende Datenschutzinformation über Zwecke der Datenverarbeitung, deren Rechtsgrundlage und Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten ist zugleich auch ein Verstoß gegen § 5a I UWG, da wesentliche Informationen vorenthalten werden
- OLG Dresden: keine Verjährung des Auskunftsanspruchs nach Art 15. DSGVO, solange betroffene personenbezogene Daten beim Verantwortlichen noch gespeichert sind
- BAG: Verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch Arbeitgeber rechtfertigt keinen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen eines „schlechten Gefühls“
- OLG Düsseldorf: 100 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Kontrollverlust über personenbezogene Daten in Form einer Mobilfunknummer nach deren Scraping aus sozialem Netzwerk trotz zwischenzeitlichem Wechsel der betreffenden Mobilfunkrufnummer vor Urteilsverkündung
- BGH: Verbraucherzentralen dürfen Verstöße gegen die DSGVO mit Unterlassungsansprüchen auf Basis des UWG oder UKlaG geltend machen