So das Gericht in seinem Urteil vom 14. März 2023 (Az. 11 U 20/22). Das Gericht sah, keine Verantwortlichkeit von eBay, da diese nicht selbst Verkäufer der rabattierten Bücher war und daher auch keine Verantwortlichkeit aus Sicht des einschlägigen Gesetzes, des Buchpreisbindungsgesetzes, tragen könne
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: kein Verstoß von eBay gegen Buchpreisbindung durch Rabattaktion im Advent
