Dies ist nach Ansicht des Gerichts in seinem Urteil vom 21. September 2023 (Az.: 15 U 108/22) zwingend, damit die Werbung durch den Betrachter auch nachvollzogen werden kann. Erfolgt die Fundstellenangabe nicht, so liegt ein Verstoß gegen § 5a I UWG vor. In den Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wettbewerbsverband und einem Unternehmen, dass über eine Internetseite die Vermittlung von Immobilienverkäufern an Immobilienmakler anbietet, war unter anderem die Werbung des beklagten Unternehmens mit der Angabe „Bekannt aus: Die Welt, ONLINE FOCUS, Frankfurter Allgemeine, N24, Der Tagesspiegel“ streitig, bei der keine Fundstellenangaben oder Verlinkung erfolgte. Das Gericht sah hier einen Verstoß gegen § 5a I UW.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
- BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich
- LG Coburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn keine datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden sollen, sondern bereicherungsrechtliche Ansprüche
- OLG Brandenburg: Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nicht nach § 312g II Nr.1 BGB wegen einer Personalisierung eines Produktes ausgeschlossen, wenn bei der Personalisierung durch den Kunden aus vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten der Produktzusammenstellung ausgewählt werden kann
- LG Düsseldorf: Umsetzung der Vorgaben des EuGH zu § 11 PAngV=Verstoß gegen §§ 5a,5b UWG, wenn bei Werbung mit Eigenpreisreduzierung nicht auf niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Preisherabsetzung direkt Bezug genommen wird