So das Gericht in seinem Endurteil vom 22. Mai 2024, Az.: 6 O 2465/23. In dem Rechtsstreit waren verschiedene, durch den Kläger geltend gemachte Ansprüche streitig. Unter anderem hatte der Kläger mindestens 5.000 EUR Schadensersatz auf Basis von behaupteten Datenschutzrechtrechtsverletzungen begehrt. Das Gericht wies die Datenschutzrechtsverletzung als nicht bestehend zurück.