So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 18. April 2024 (Az.: 9 U 11/23) im Rahmen eines Rechtsstreites rund um die Ansprüche aus einem Kaufvertrag in einem Onlineshop, bei denen der Kläger neun Smartphones bestellte, viermal mit den als Gratisbeigabe angebotenen Kopfhörern. Nach Erkennen eines Preisfehlers wurde eine Anfechtung erklärt. Zuvor erfolgte aber die Versendung und Vertragsbestätigung hinsichtlich der vier Kopfhörer. Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob hinsichtlich der kompletten Bestellung bereits ein Kaufvertrag zustanden gekommen war.