So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 18. April 2024 (Az.: 9 U 11/23) im Rahmen eines Rechtsstreites rund um die Ansprüche aus einem Kaufvertrag in einem Onlineshop, bei denen der Kläger neun Smartphones bestellte, viermal mit den als Gratisbeigabe angebotenen Kopfhörern. Nach Erkennen eines Preisfehlers wurde eine Anfechtung erklärt. Zuvor erfolgte aber die Versendung und Vertragsbestätigung hinsichtlich der vier Kopfhörer. Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob hinsichtlich der kompletten Bestellung bereits ein Kaufvertrag zustanden gekommen war.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
- BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich
- LG Coburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn keine datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden sollen, sondern bereicherungsrechtliche Ansprüche
- OLG Brandenburg: Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nicht nach § 312g II Nr.1 BGB wegen einer Personalisierung eines Produktes ausgeschlossen, wenn bei der Personalisierung durch den Kunden aus vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten der Produktzusammenstellung ausgewählt werden kann
- LG Düsseldorf: Umsetzung der Vorgaben des EuGH zu § 11 PAngV=Verstoß gegen §§ 5a,5b UWG, wenn bei Werbung mit Eigenpreisreduzierung nicht auf niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der Preisherabsetzung direkt Bezug genommen wird