So das Gericht in seinem Urteil vom 11. Juli 2024 (Az.: C‑757/22) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des BGH in einer dort anhängigen Rechtsstreitigkeit zwischen der Meta Platforms Ireland Ltd.  und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V..