Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 3a UWG vor. So das Gericht in seinem Urteil vom 11. Juli 2024 (Az.: I ZR 164/23) in einem Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen, dass sog. Liquids herstellt und vertreibt.
BGH: Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise müssen auf dem Kennzeichnungsetikett von Liquids für E-Zigaretten in einem visuellen Zusammenhang dargestellt werden
