So das Gericht in seinem Endurteil vom 6. August 2024 (Az. 18 U 2631/24 Pre) in ein einem einstweiligen Verfügungsverfahren eines Arztes gegen eine Bewertung einer vermeintlich behandelten Person. Der Arzt hatte gegenüber dem Online-Bewertungsanbieter vorgetragen, dass kein Behandlungskontakt mit dem Bewerteten bestanden hatte. Damit, so das Gericht, ist eine Prüfungspflicht entstanden. Wenn dieser nicht nachgekommen werden, besteht ein Anspruch auf Unterlassung einer weiteren Veröffentlichung der Bewertung.