So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 2024 (Az.: 4 U 808/24), mit dem das Gericht seine bisherige Rechtsprechung ändert und damit die Leitlinien des BGH aus dessen Urteil vom 18. November 2024 umsetzt. In dem Gerichtsverfahren waren auch in der Berufungsinstanz verschiedene Ansprüche zwischen den Parteien des Rechtsstreits streiti.