So das Gericht in seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (Az.: C-394/23) in einem Rechtsstreit eines Kunden mit einem französischen Anbieter von Personentransportdienstleistungen mittels Schienenfahrzeuge. Die Argumente können auch für andere Vertragsarten und die Angaben der Geschlechtsidentität Anwendung finden.