Dann greifen auch die Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung und es besteht ein Unterlassungsanspruch gegen den Beschwerdeführer. So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (Az.: 14 O 387/24) in einem Rechtsstreit zwischen einem Künstler und einem Tonträgerunternehmen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens.