Uns wurde aktuell eine weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgelegt. Diese mahnen für ihren Mandanten, die Firma Corbis GmbH, die unberechtigte Verwendung eines Lichtbildes bzw. von Lichtbildwerken auf einer Internetseite ab. Gefordert wird zunächst im Rahmen der uns vorgelegten Abmahnung eine Unterlassungserklärung und die Erfüllung eines Auskunftsanspruchs.
Finanzielle Forderungen werden in der Abmahnung selbst noch nicht geltend gemacht, da diese vor allem von der erteilten Auskunft über den zeitlichen Umfang der Nutzung und der Herkunft des Lichtbildes bzw. Lichtbildwerkes abhängig sind.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
1.
Zahlen Sie nicht ohne Prüfung der Abmahnung und ihres Inhalts.
2.
Unterschreiben Sie die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne Prüfung der Abmahnung.
3.
Fragen Sie einen Rechtsanwalt, was zu tun ist.
Nach Erhalt einer solchen Abmahnung muss zunächst geprüft werden, ob und inwieweit die behauptete Rechtsverletzung überhaupt vorliegt. Zudem muss überprüft werden, ob und wie weit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung-und Verpflichtungserklärung sinnvoll ist, da die Abgabe einer solchen Erklärung zeitlich unbegrenzt Geltung hat. Eine strafbewehrte Unterlassung-und Verpflichtungserklärung sollte nicht ungeprüft abgegeben werden. Die Abmahnung muss im konkreten Einzelfall hinsichtlich der behaupteten Ansprüche geprüft werden. Dabei ist es aus unserer Sicht unerlässlich, sich fachkundigen Rechtsrat durch einen fachkundigen Rechtsanwalt einzuholen.
Wir beraten Sie gerne nach Erhalt einer Abmahnung hinsichtlich der Reaktionsmöglichkeiten.