So das Gericht in seinem Endurteil vom 23. August 2024 (Az.: 161 C 12981/24) in einem Rechtsstreit, in dem Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen der nach Ansicht des Klägers unberechtigten Nutzung auf zwei Internetseiten geltend gemacht wurden. Das Gericht sieht wegen der Sprache der Internetseiten keine Verletzung des Urheberrecht.