Erfolgt dies nicht, so kann daraus nicht nur ein Unterlassungsanspruch nach dem UWG entstehen, sondern auch im Falle eines gerichtlichen Unterlassungstitels ein schuldhafter Verstoß gegen diesen und damit ein Ordnungsgeld verhangen werden. So das OLG Frankfurt am Main in einem Beschwerdeverfahren zur Festsetzung eines solchen Ordnungsgeldes. Die Richter sahen einen Verstoß gegen das Unterlassungsverbot aus einem gerichtlichen Titel und verhängten ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 EUR.
Die Richter sahen ein Verschulden des Onlinehändlers, da dieser nicht regelmäßig die Produktfotos geprüft hatte und damit gegen das Unterlassungsverbot verstoßen hatte. Die automatische Zuordnung durch den Algorithmus hätte ihm daher auffallen müssen.
Quelle:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/amazon