Vorgabe nach § 5 I 1 TMG zur Angabe des Vertretungsberechtigten. Dies geht aus einer aktuell veröffentlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor (Urteil vom 18. Februar 2021, Az.: 6 U 150/19). In der umfangreichen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung war unter anderem dieser Aspekt im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs geltend gemacht worden.
Angabe „CEO“ in Impressum einer Internetseite einer Gesellschaft in der Rechtsform der LLC aus den USA erfüllt…
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