So das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 12. September 2022 (Az.:4 U 1327/22), in dem das Gericht auf die Aussichtslosigkeit einer eingelegten Berufung hingewiesen hat. Im Ausgangsverfahren war vor dem Landgericht ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht worden, der dann aber für erledigt erklärt worden war
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