nicht wettbewerbswidrig. So das Oberlandesgericht Hamm in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 8. Oktober 2020, Az.: 4 U 7/20, nicht rechtskräftig). Nach einer Beschwerde zu angebotenen Lampen und den nicht eingehalten erforderlichen Kennzeichnungen mahnte der Mitbewerber den beschwerdeerhebenden Mitbewerber ab. In dem Rechtsstreit vor dem OLG Hamm wehrte sich das abgemahnte Unternehmen im Wege der negativen Feststellungsklage gegen die Abmahnung. In der ausführlichen Entscheidung sahen auch die Richter des OLG Hamm die ursprüngliche Beschwerde über die Verkaufsangebote als rechtlich begründet an und sahen daher in der Beschwerde unter anderem auch keine gezielte Behinderung des verkaufenden Onlinehändlers.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
- BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich
- LG Coburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn keine datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden sollen, sondern bereicherungsrechtliche Ansprüche
- OLG Brandenburg: Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nicht nach § 312g II Nr.1 BGB wegen einer Personalisierung eines Produktes ausgeschlossen, wenn bei der Personalisierung durch den Kunden aus vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten der Produktzusammenstellung ausgewählt werden kann