Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 312j II BGB vor, der auch durch Mitbewerber oder andere Organisationen verfolgt werden kann. Die Bezeichnung „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“ eines Streaminganbieters erfüllte die Vorgaben des Gesetzgebers nicht. So nach Mitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband das Kammergericht Berlin in einem Urteil.
Quelle:
https://www.vzbv.de/pressemitteilung/gericht-verbietet-netflix-werbung-auf-bestellbutton