und daher muss der Betriebsrat, sofern vorhanden, an dem Einführungsprozess durch den Arbeitgeber (M/W/D) beteiligt werden. So das Landesarbeitsgericht Köln in einer Entscheidung (Beschluss vom 21. Mai 2021, Az.: 9 TaBV 28/20)
Einführung von Microsoft Office 365 unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG…
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