und damit können bei einer fehlenden anderweitigen Verfügung des Nutzers auch Erben Zugriff zu einem solchen Account nehmen, da dies in den Nutzungsvertrag des Verstorbenen mit der Plattform eintreten. So der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 12. Juli 2018, Az.:. III ZR 183/17, der explizit einen Vergleich zu Briefen und Tagebüchern im analogen Leben herstellte, die auch an Erben übergehen und deren Inhalt dann auch zur Kenntnis gelangt Die detaillierte Begründung muss abgewartet werden. Auch für Onlinehändler ist dies eine wichtige Entscheidung, da auch dort Erben einen Anspruch auf Zugang stellen können nd z.B. Rechnungen aus bestehenden Kundenkonten anfordern können. Einem Zugang seht auch die DSGVO nicht entgegen, da die Richter explizit diesen Verarbeitungsvorgang in der Einsichtnahme durch die Erben durch die Rechtsgrundlage der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung als auch über das überwiegende berechtigte Interesse der Eltern als gedeckt ansehen.
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