So das Gericht in seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (Az.: C-394/23) in einem Rechtsstreit eines Kunden mit einem französischen Anbieter von Personentransportdienstleistungen mittels Schienenfahrzeuge. Die Argumente können auch für andere Vertragsarten und die Angaben der Geschlechtsidentität Anwendung finden.
Kategorien
Neueste Beiträge
- EuGH: Erhebung der Angabe des Geschlechts als personenbezogenes Datum bei Abschluss eines Beförderungsvertrags für Kundenkommunikation nicht von Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit.b) DSGVO mangels Erforderlichkeit umfasst/Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 I lit.f) DSGVO unter bestimmten Vorgaben denkbar
- OLG Frankfurt a.M.: Kein Anspruch aus dem UWG, wenn nur ein potentielles Wettbewerbsverhältnis vorliegt; Dann besteht keine Anspruchsberechtigung nach § 8 III 1 UWG
- KG Berlin: Werbung muss in Newsletter ausreichend als solche kenntlich gemacht werden;dies ist nicht der Fall, wenn das Wort „Anzeige“ im Schriftbild nicht klar dargestellt wird
- LG Hagen: Kein Anspruch auf Übernahme von Schäden durch Cyberversicherung, wenn die Schadensursache in einem Empfang einer betrügerischen E-Mail liegt
- OLG Dresden: Der bloße Verlust der Kontrolle über personenbezogenen Daten nach Datenschutzvorfall kann auch ohne Nachweis der Befürchtung einer missbräuchlichen Verwendung einer zu einem Schadensersatzanspruch nach Art, 82 DSGVO führen