So das Gericht in seinem Urteil vom 26. September 2024 (Az.: C-330/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Landgerichts Düsseldorf. Hintergrund ist die seit dem 28. Mai 2022 geltende Neuregelung des § 11 Preisangabenverordnung und dieser Regelung zugrundliegenden EU-rechtlichen Regelungen.
EuGH: Preisermäßigung mit eigenen Verkaufspreisen – Gegenübergestellt werden darf nur der niedrigste Preis der letzten 30 Tage und gerade nicht der Verkaufspreis vor der beworbenen Preissenkung
