Allgemein, IT- / EDV-Recht
Und zwar dann, wenn mittels Kommentare das Verhalten von Beschäftigten bewertet werden kann. Das Gericht stellt aber in seinem Beschluss vom 04. Mai 2023 (Az.: BVerwG 5 P 16.21) fest, dass immer eine Einzelfallbewertung erforderlich ist.