BAG: Entschädigung in Höhe von 1.500,00 EUR gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen rechtswidriger heimlicher Überwachung des Gesundheitszustandes eines Beschäftigten durch Arbeitgeber mittels einer Detektei

BAG: Entschädigung in Höhe von 1.500,00 EUR gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen rechtswidriger heimlicher Überwachung des Gesundheitszustandes eines Beschäftigten durch Arbeitgeber mittels einer Detektei

So das Gericht in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2024 (Az.: 8 AZR 225/23) und damit in der Höhe gleichlautend mit der Vorinstanz des LAG Düsseldorf. Das Gericht stellt dabei grundsätzlich fest, dass die Dokumentation eines Gesundheitszustandes durch einen Detektiv...