So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 4. Juni 2024 (Az.: 3 O 300/23) in einem Rechtsstreit, in dem verschiedene Ansprüche auf Basis des Datenschutzrechts durch das Gericht zu entscheiden waren. Hintergrund war ein Exposé für eine Immobilie, in dem unter anderem Fotos aus den Innenräumen enthalten waren. Das Gericht sah keinen Anspruch aus Art. 82 DSGV.
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