So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 11. Januar 2024 (Az: 14 O 441/23) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, in dem unter anderem Ansprüche aus dem Urheberrecht sowie auch dem Leistungsschutzrecht des UWG gegen die Verbreitung eines Spiels in einem App-Store geltend gemacht worden waren.
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