Dies, so die Ansicht des Gerichts in dem, stand heute nicht rechtskräftigen, Endurteil vom 13. Februar 2023 (Az.: 4 HK O 14545/21), wenn der Eindruck beim Betrachter erweckt wird, die Siegeln würden aufgrund objektiver und nachprüfbarer Kriterien vergeben. Dies war zum Zeitpunkt der Werbung nicht so, da die Siegel vergeben wurden, in dem Empfehlungen von ärztlichen Kollegen, Bewertungen von Patienten oder gar eine Selbstauskunft zugrunde gelegt wird.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
- BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich
- LG Coburg: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO wird rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn keine datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden sollen, sondern bereicherungsrechtliche Ansprüche
- OLG Brandenburg: Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nicht nach § 312g II Nr.1 BGB wegen einer Personalisierung eines Produktes ausgeschlossen, wenn bei der Personalisierung durch den Kunden aus vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten der Produktzusammenstellung ausgewählt werden kann