Ein Anspruch dazu besteht nach Ansicht des LAG Hamm aus Art. 17 DSGVO. So entschieden durch das Gericht mit Urteil vom 13. September 2022 (Az.: 6 Sa 87/22). Das Gericht schließt sich dabei einer älteren Rechtsprechung des LAG Sachsen-Anhalt aus dem Jahre 2018 an (Urteil vom 23. November 2018, Az.: 5 Sa 7/17).
Kategorien
Neueste Beiträge
- LG München I: Auskunft nach § 21 II TDDDG durch Betreiber eines E-Mail-Dienstes möglich, da dieser Anbieter eines digitalen Dienstes im Sinne von § 21 II 1TDDDG ist
- BGH: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art 82 DSGVO wegen Verwendung von E-Mail-Adresse ohne Einwilligung für E-Mail-Werbung, wenn Schaden nicht hinreichend dargelegt und bewiesen wird
- OLG Koblenz: 100 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Kontrollverlust über Telefonnummer nach Scraping von personenbezogenen Daten aus Sozialem Netzwerk
- OLG Brandenburg: Mehr als 600 Bewertungen in mehr als 15 Jahren auf Internetauktionsplattform sowie Verkauf von Waren aus verschiedensten Produktgruppen = Verkäufer ist nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
- BGH: 500 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für unberechtigte Einmeldung von personenbezogen Daten durch Telekommunikationsdienstleistungsanbieter nach Vertragswideruf an Schufa angemessen