So das Kammergericht Berlin in einer nichtrechtskräftigen Entscheidung, über die der Verbraucherzentrale Bundesverband aktuell berichtet. Eine bekannte Onlineapotheke hatte Arzneimittel generell in den AGB und den dortigen Informationen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen vom Widerruf ausgeschlossen. Die verwendete AGB-Klausel sahen die Richter als nicht rechtmäßig an.
Quelle:
https://www.vzbv.de/pressemitteilung/widerrufsrecht-gilt-auch-bei-online-bestellung-von-medikamenten