BAG: § 26 I 1 BDSG ist Rechtsgrundlage nach Art. 6 I lit c.) DSGVO bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Interessenvertretung dar, auch wenn Vorschrift nicht Vorgaben der Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO genügt

BAG: § 26 I 1 BDSG ist Rechtsgrundlage nach Art. 6 I lit c.) DSGVO bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Interessenvertretung dar, auch wenn Vorschrift nicht Vorgaben der Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO genügt

So das Gericht in seinem Beschluss vom 9. Mai 2023 (Az.: 1 ABR 14/22) im einem Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Rechtsstreit eines Arbeitgebers mit einer Interessenvertretung. Die Interessenvertretung hatte eine Auskunftsanspruch bezogen auf die Übermitteilung von...
LArbG Baden-Württemberg: Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, wenn Arbeitgeber USB-Stick Arbeitnehmer wegnimmt und diesen ausliest,sofern ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO zu genutzten Daten nicht ausreichend erfolgt

LArbG Baden-Württemberg: Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, wenn Arbeitgeber USB-Stick Arbeitnehmer wegnimmt und diesen ausliest,sofern ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO zu genutzten Daten nicht ausreichend erfolgt

Unter anderem dies hat das Gericht in dem arbeitsrechtlichen Rechtsstreit durch Urteil vom 28. Juli 2023 (Az.: 9 Sa 73/21) entschieden. Der Arbeitgeber wurde insgesamt mit einem weiteren Beklagten zu einer Zahlung von 2.500 EUR verurteilt. Dies auch unter anderem...
LG Hamburg: Werbung für Produkte mit der Angabe „revolutionär“ setzt deutlichen Abstand zu anderen Produkten vorausLiegt dies nicht vor, so liegt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung nach § 5 UWG. So das Gericht in dem Urteil vom 28. Juni 2023 (Az.: 315 O 116/23) in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen zwei Unternehmen, die Spülmaschinenprodukte anbieten. Die Verfügungsbeklagte hatte ein neues Produkt mit werblichen Angaben beworben und dabei auch das Attribut „revolutionär“ in Bezug auf die Leistungen des neuen Produktes verwendet.  Jedoch, so das Gericht, in den Entscheidungsgründen konnte dieses Attribut nicht durch das beworbene Produkt erfüllt werden.

LG Hamburg: Werbung für Produkte mit der Angabe „revolutionär“ setzt deutlichen Abstand zu anderen Produkten vorausLiegt dies nicht vor, so liegt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung nach § 5 UWG. So das Gericht in dem Urteil vom 28. Juni 2023 (Az.: 315 O 116/23) in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen zwei Unternehmen, die Spülmaschinenprodukte anbieten. Die Verfügungsbeklagte hatte ein neues Produkt mit werblichen Angaben beworben und dabei auch das Attribut „revolutionär“ in Bezug auf die Leistungen des neuen Produktes verwendet. Jedoch, so das Gericht, in den Entscheidungsgründen konnte dieses Attribut nicht durch das beworbene Produkt erfüllt werden.

Liegt dies nicht vor, so liegt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung nach § 5 UWG. So das Gericht in dem Urteil vom 28. Juni 2023 (Az.: 315 O 116/23) in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen zwei Unternehmen, die...