So das Gericht mit Hinweisbeschluss vom 16. Mai 2023 (Az.: 4 U 2490/22), mit dem auf die Möglichkeit der Zurückweisung des eingelegten Rechtsmittels der Berufung hingewiesen wurde. Hintergrund des Rechtsstreits sind Ansprüche aus einer Videoüberwachung von Mietern einer Wohnanlage. Der beklagte Mieter hatte seine Terrasse videoüberwacht und dabei den Kläger aufgezeichnet. Dieser hatte erfolgreich in der ersten Instanz die Löschung der Videoaufnahmen erstritten. Auch das OLG Dresden sieht den Anspruc.
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